"Gestalten statt Verwalten"
Aufgabe der Sozialplanung ist die Schaffung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und leistungsfähigen Hilfs-, Versorgungs- und Betreuungsstruktur.
Sozialplanung umfasst nicht nur die aktuelle Bestandsaufnahme von sozialen Diensten und Einrichtungen. Sozialplanung ist die zielgerichtete Planung im Spannungsfeld der mittel- und langfristigen Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Bevölkerung, der ökonomischen Leistungsfähigkeit und der sozialen Sicherungssysteme. (Deutscher Verein)
Die integrierte Sozialplanung bezieht andere Lebensbereiche im Sozialraum, wie z.B. Wohnen, ärztliche Versorgung, Infrastruktur, Kultur und wohnortnahe Begegnungs- und Beratungsangebote mit ein.
Pflegesozialplanung
Pflege bedarf der kommunalen Planung, Steuerung und Gestaltung.
Im Jahr 2013 wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aus § 5 Abs. 2 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPflegeG M-V) erstmalig für den Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Pflegesozialplanung erstellt.
Komponenten der Pflegesozialplanung
- demografische Analyse des aktuellen und zukünftigen Pflegebedarfs
- Bestandsaufnahme der regionalen Versorgungsstruktur
- Bedarsfanalyse vor dem Hintergund der demografischen Entwicklung
- Handlungsempfehlungen für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Im Jahr 2014 folgte die Umsetzung der sich aus der Bedarfsanalyse ergebenden Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Aktuell führt der Landkreis in Kooperation mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik die Fortschreibung der Pflegesozialplanung 2019 und die Erhebung des Umsetzungsstandes zur UN-Behindertenrechtskonvention durch.
Weitere Informationen zur Pflegesozialplanung und der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur erhalten Sie hier.