Fachdienst Sozialmanagment und Entgelte

Im Fachdienst Sozialmanagement und Entgelte nehmen 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die unten näher erläuterten Aufgaben aus den Bereichen Jugend und Soziales wahr. Seit dem Jahr 2017 ist der Fachdienst zentral organisiert. Er ist dem Beigeordneten und 1. Stellvertreter des Landrates, Wolfgang Schmülling, unterstellt.

Fachplanung und Controlling

Jugendhilfeplanung

Die Hauptaufgabe der Jugendhilfeplanung im Landkreis ist die Herstellung und Sicherung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Oft wird Planung mit mathematisch-wissenschaftlicher Abhandlung verwechselt. Dabei ist Planung ein kontinuierlicher Prozess mit vielen beteiligten Personen und Institutionen.

Die Jugendhilfeplanung erarbeitet einen Überblick über das bestehende Angebot, stellt fest, wo weiterer Bedarf besteht und trägt Sorge dafür, dass notwendige neue Angebote auf den Weg gebracht und umgesetzt werden. Werden zusätzliche Kitaplätze benötigt? In welchen Ämtern, Städten und Gemeinden besteht ein hoher Platzbedarf? Wo könnten Erweiterungen in Kitas erfolgen? Ist ein geplanter Kitaneubau erforderlich und zukünftig bedarfsgerecht? All diese Fragen sind durch Jugendhilfeplanung in Zusammenarbeit mit dem FD Jugend und Trägern zu klären.

Das heißt der Fokus richtet sich unter anderem auf Kitas, erzieherische Hilfen, Schulsozial- und Jugendsozialarbeit und die offene Jugendarbeit. An der Neuausrichtung in den Hilfen zur Erziehung wirkt Jugendhilfeplanung mit, berät Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Weiterentwicklung ihrer Konzepte und Angebote und bestehender Bedarfe, gibt Impulse für fachliche Innovation und Veränderungen. Wichtig ist hierbei, dass auch die Interessen der Kinder und Jugendlichen und Familien im Landkreis berücksichtigt werden. Im Rahmen der Planungsprozesse sind die freien Träger zu beteiligen. Die Grundlage für die Jugendhilfeplanung ist im § 80 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) zu finden.

Die finanzielle Situation der Kommunen hat sich weiter verschlechtert, so dass die Jugendhilfe in noch stärkerer Konkurrenz um Ressourcen mit anderen kommunalen Aufgabenbereichen steht. Die Anforderungen aus Finanzpolitik und Verwaltungsleitung gehen in Richtung Senkung von Ausgaben, was mit Standardsenkungen einherginge, die der §80 SGB VIII nicht vorsieht. Jugendhilfeplanung steht hier also zwischen dem gesetzlichen Auftrag und finanziellen Rahmenbedingungen. Sie hat damit eine wichtige Aufgabe, die nur im Zusammenspiel mit dem Jugendhilfeausschuss und dem Jugendamt zu lösen ist.

Sozialplanung

"Gestalten statt Verwalten"

Aufgabe der Sozialplanung ist die Schaffung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und leistungsfähigen Hilfs-, Versorgungs- und Betreuungsstruktur.

Sozialplanung umfasst nicht nur die aktuelle Bestandsaufnahme von sozialen Diensten und Einrichtungen. Sozialplanung ist die zielgerichtete Planung im Spannungsfeld der mittel- und langfristigen Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Bevölkerung, der ökonomischen Leistungsfähigkeit und der sozialen Sicherungssysteme. (Deutscher Verein)

Die integrierte Sozialplanung bezieht andere Lebensbereiche im Sozialraum, wie z.B. Wohnen, ärztliche Versorgung, Infrastruktur, Kultur und wohnortnahe Begegnungs- und Beratungsangebote mit ein.


Pflegesozialplanung

Pflege bedarf der kommunalen Planung, Steuerung und Gestaltung.

Im Jahr 2013 wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aus § 5 Abs. 2 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPflegeG M-V) erstmalig für den Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Pflegesozialplanung erstellt.

Komponenten der Pflegesozialplanung

  • demografische Analyse des aktuellen und zukünftigen Pflegebedarfs
  • Bestandsaufnahme der regionalen Versorgungsstruktur
  • Bedarsfanalyse vor dem Hintergund der demografischen Entwicklung
  • Handlungsempfehlungen für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

Im Jahr 2014 folgte die Umsetzung der sich aus der Bedarfsanalyse ergebenden Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Aktuell führt der Landkreis in Kooperation mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik die Fortschreibung der Pflegesozialplanung 2019 und die Erhebung des Umsetzungsstandes zur UN-Behindertenrechtskonvention durch.

Weitere Informationen zur Pflegesozialplanung und der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur erhalten Sie hier.

Fach- und Finanzcontrolling Jugend und Soziales

Die Budgets der Fachdienste Jugend und Soziales sind die mit Abstand wertmäßig größten Positionen im Gesamthaushalt des Landkreises.

Im Jahr 2010 wurde der Jugendhilfeplanung ein umfassendes Fach- und Finanzcontrolling für den FD Jugend zugeordnet. Hilfe zur Erziehung ist eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Hilfe, die im Focus des politischen Interesses steht. 

Zwei Jahre später wurde das Fach- und Finanzcontrolling auch für den FD Soziales eingeführt.

Das Controlling dient der Unterstützung der Fachdienste und des Verwaltungsvorstandes bei der Steuerung und Planung des Haushaltes.

Im Rahmen der monatlichen bzw. quartalsweisen fachlichen Berichterstattung werden die Einzahlungen den Auszahlungen gegenübergestellt. Es werden Entwicklungen im Bereich Jugend und Soziales dargestellt und auf kritische Punkte hingewiesen, die mit der Budgetüberwachung und –einhaltung einhergehen.

Die Erstellung der Berichte erfolgt mithilfe des jeweiligen Fachverfahrens bzw. des Haushaltsprogrammes.

Betriebserlaubnisverfahren

Erlaubnis Kindertagesstätten

Gemäß § 45 SGB VIII bedürfen Kindertagesstätten einer Erlaubnis für den Betrieb. Im Rahmen des Aufgabenzuordnungsgesetzes M-V vom 12.07.2010 wurde den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgabe der Erteilung und der Entziehung der Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung, der örtlichen Prüfung, der Entgegennahme von Anzeigen und Untersagung von Tätigkeiten nach den §§ 45 bis 48 des Achten Buches Sozialgesetzbuch übertragen.

Unter Beachtung des Kindeswohls werden für die Prüfung der Erlaubnis vorrangig folgende Kriterien berücksichtigt.

  • der Gesundheitsvorsorge und Unfallschutz für Kinder und Mitarbeiter,
  • der Rechte und Pflichten für Träger von Kindertagesstätten
  • Umsetzung des Bildungsauftrages
  • des ausreichenden Einsatzes von Fachpersonal und Gruppengrößen in den Einrichtungen, Einhaltung der Fachkraft-Kind-Relation
  • der Absicherung von Fort- und Weiterbildung, sowie Fachberatung für das pädagogische Fachpersonal
  • Räumlichen Anforderungen,
  • Gestaltung des Außenspielbereiches
  • der Ausstattung der Räume
  • Umsetzung der Konzeption

Die Erteilung der Betriebserlaubnis durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim schließt eine örtliche Prüfung in der jeweiligen Kindertagesstätte ein. Am Betriebserlaubnisverfahren werden viele weitere Institutionen, wie z.B. der Fachdienst Gesundheit, das Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit, der Fachdienst Bauordnung und andere beteiligt.

Kontaktdaten zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind im Sozialen Wegweiser des Landekreises Ludwigslust-Parchim zu finden.

Erlaubnis Kindertagespflege

Ein weiteres Angebot der Kindertagesförderung ist die Kindertagespflege. Diese benötigt ebenfalls für die selbständige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson eine Erlaubnis durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Es erfolgt die Prüfung der Geeignetheit zum Führen einer Kindertagespflegestelle, dazu gehören u.a. die Qualifizierung der Kindertagespflegeperson, die räumlichen und sächlichen Bedingungen und die Umsetzung des Bildungsauftrages.

Kontaktdaten zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind im Sozialen Wegweiser des Landekreises Ludwigslust-Parchim zu finden.

Anträge und Formulare / Änderungsmitteilung Personal

Antrag auf Betriebserlaubnis Kita

Antrag auf eine befristete Betriebserlaubnis

Schlüsselverzeichnis zum Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis

Änderungsmitteilung Vorhandenes Personal

Änderungsmitteilung Personal Neueinstellung

Änderungsmitteilung Personal ausgeschieden

Jährlicher Meldebogen Personal

Handlungsorientierung

Handlungsorientierung für das BE-Verfahren Kindertageseinrichtungen

Handlungsorientierung für das BE-Verfahren Kindertagespflege

Kita / Hilfe zur Erziehung / Hilfe zur Pflege / Eingliederungshilfe

Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverhandlungen

Wie kommen eigentlich die Preise in z.B. Pflege- und Eingliederungseinrichtungen oder auch Kindertagesstätten zustande? Sie sind Ergebnis von Verhandlungen:

Gemäß § 16 KiföG M-V ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, Verträge über den Betrieb der Kindertageseinrichtung (Leistungsverträge) nach §§ 78b bis 78e des SGB VIII im Einvernehmen mit der zuständigen Gemeinde abzuschließen. Eine Darstellung des Leistungsangebotes auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung bildet die Basis der zu verhandelnden Kostengruppen. Maßgeblich für die Festlegung leistungsbezogener Entgelte ist die qualitative und quantitative Angebotsgestaltung der einzelnen Träger.

Ähnlich verhält es sich im Bereich der Verhandlungen für Angebote der ambulanten und (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 77, 78 a-g SGB VIII.

Im Bereich der Pflege (§§ 82, 85 ff. SGB XI) werden die Verhandlungen auf Kostenträgerseite von den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger und den Leistungsanbietern, also den Trägern von Einrichtungen geführt. Im Bereich der Pflege stehen die vereinbarten Leistungen in der „Pflegesatzvereinbarung“.

Bei Eingliederungseinrichtungen der Behindertenhilfe und ambulanten Diensten der Behindertenhilfe verhandelt der Träger der Sozialhilfe mit den Leistungsanbietern (§§ 75 ff. SGB XII). Dazu werden im Bereich der Eingliederungshilfe zunächst sog. „Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen“ abgeschlossen.

Auf der Grundlage der geeinten Leistung werden dann die Kosten verhandelt. Grundsätzlich gilt: Die geltend gemachten Kosten müssen plausibel sein. Die angebotene Vergütung muss einerseits leistungsgerecht sein und andererseits der Einrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Sie orientiert sich am externen Vergleich. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass Vergütungen nur bis zu der Höhe übernommen werden dürfen, wie Vereinbarungen für vergleichbare Einrichtungen in nächster Umgebung abgeschlossen worden sind.

Müssen Preise für individuelle Einzelfallhilfen/ Zusatzbetreuungen/ Assistenzleistungen ausgehandelt werden, sind die Verhandler ebenfalls dafür zuständig, mit den Trägern, die die Leistung anbieten, eine leistungsgerechte Vergütung zu finden.

Downloads

Sozialer Wegweiser

Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Pflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Hilfen zur Erziehung