Hilfen zur Erziehung
Aufgabe des Fachdienstes Jugend ist es, Eltern beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens, bei Partnerschaftskonflikten und in Trennungs- und Scheidungssituationen zu unterstützen
In Trennungs- und Scheidungssituationen können sich Eltern bezüglich des Sorge- bzw. Umgangsrechtes beraten und bei der Regelung und Durchführung des Umgangs unterstützen lassen.
Gesetzliche Grundlage
* Sozialgesetzbuch VIII § 27 vom 8. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -