Hygiene und Umweltmedizin

Hygiene1
Nutzung des Geodatenportals © Landkreis Ludwigslust-Parchim
Handwaschbox
Handwaschbox für Kindergarten und Grundschule © Landkreis Ludwigslust-Parchim
Hygiene2
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz © Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Bereich der Hygieneüberwachung umfasst die gesundheitliche und umweltmedizinische Beratung. Es werden Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durchgeführt, Stellungnahmen zu Planvorhaben werden erstellt. Die hygienische und gesundheitsrechtliche Überwachung von Einrichtungen, Trinkwasseranlagen und Einrichtungen des Badewesens sowie die Arzneimittelüberwachung erfolgt durch die Mitarbeiter dieses Bereiches. Meldepflichtige Krankheiten werden erfasst und bekämpft.

Allgemeine Informationen und Ansprechpartner

Arzneimittelüberwachung

Alle Betriebe und Einrichtungen (außer Apotheken), in denen Einzelhandel mit für den Menschen bestimmten Arzneimitteln betrieben wird, unterliegen der Überwachung durch den Fachdienst Gesundheit.

Ansprechpartner:

z. Z. nicht besetzt

 

Raum: 617
Telefon: 03871 722-5304
Fax: 03871 722-77-5304
E-Mail:  
   

Pressemitteilung

Badestellen - Überwachung von öffentlichen Badegewässern und Badebecken

Von Mitte Mai bis 10. September eines jeden Jahres währt laut Badestellenhygiene-Verordnung die Badesaison. In dieser Zeit werden regelmäßig im Landkreis öffentlich betriebene Badestellen auf die Einhaltung der hygienischen Mindestnormative geprüft. Dabei wird auf die Sauberkeit des Strandes und des Uferbereiches sowie auf die Beschaffenheit vorhandener Stege geachtet. Es wird eine bakteriologische Wasserprobe entnommen.
Die Wasserqualität in Badebecken wird ebenfalls regelmäßig einer Prüfung unterzogen.

Links:
Geodaten: Badestellen im Landkreis
Badewasserkarte von Mecklenburg/Vorpommern

Ansprechpartner in Parchim:

Hygieneinspektorin

Frau Sigrun Höhne

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5336
Fax: 03871 722-77-5336
E-Mail: sigrun.hoehne@kreis-lup.de
   

Hygieneingenieurin

Frau Sylvia Kraeplin

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5337
Fax: 03871 722-77-5337
E-Mail: sylvia.kraeplin@kreis-lup.de
   

 

Ansprechpartner in Ludwigslust:

Hygieneingenieurin

Frau Heidrun Fligge

Raum: C157
Telefon: 03871 722-5331
Fax: 03871 722-77-5331
E-Mail: heidrun.fligge@kreis-lup.de
   

Hygieneinspektorin

Frau Kerstin Gotham

Raum: C157
Telefon: 03871 722-5332
Fax: 03871 722-77-5332
E-Mail: kerstin.gotham@kreis-lup.de
   

Hygieneinspektorin

Frau Ines Hannemann

Raum: C156
Telefon: 03871 722-5333
Fax: 03871 722-77-5333
E-Mail: ines.hannemann@kreis-lup.de
   

Hygieneinspektorin

Frau Haike Kludasch

Raum: C152
Telefon: 03871 722-5334
Fax: 03871 722-77-5334
E-Mail: haike.kludasch@kreis-lup.de
   

Hygieneinspektorin

Frau Isabel Kreußler 

Raum: C156
Telefon: 03871 722-5339
Fax: 03871 722-77-5339
E-Mail: isabel.kreussler@kreis-lup.de
   

Hygieneinspektorin

Frau Ria Rönckendorf

Raum: C152
Telefon: 03871 722-5335
Fax: 03871 722-77-5335
E-Mail: ria.roenckendorf@kreis-lup.de
   

SB Hygiene

Frau Ronny Krohn

Raum:  
Telefon: 03871 722-5329
Fax: 03871 722-77-5329
E-Mail: ronny.krohn@kreis-lup.de
   

SB Hygiene

Frau Sabrina Meyenburg

Raum:  
Telefon: 03871 722-5330
Fax: 03871 722-77-5330
E-Mail: sabrina.meyenburg@kreis-lup.de
   

SB Hygiene

Herr Fabian Fischer

Raum:  
Telefon: 03871 722-5338
Fax: 03871 722-77-5338
E-Mail: fabian.fischer@kreis-lup.de
   

 

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz behandelt in den §§ 42 und 43 die gesundheitlichen Anforderungen an Mitarbeiter, die bei ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Die Personen, die in diesem Bereich beschäftigt sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch den Fachdienst Gesundheit teilnehmen. Dies gilt für alle Personen, die beim herstellen, behandeln oder Inverkehrbringen mit bestimmten, im Gesetz näher bezeichneten Lebensmitteln, in Berührung kommen.

Termine nur nach vorheriger Absprache!

Zum Belehrungstermin ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich oder eine schriftliche Einverständniserklärung zur Belehrung ist vorzulegen und es muss bescheinigt werden, dass keine ansteckende Krankheit bei der/dem zu Belehrenden besteht. Die Belehrung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind am Belehrungstag in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Erfolgt eine Kostenübernahme durch Dritte muss eine Bestätigung zur Kostenübernahme vorab eingereicht werden.

Belehrungen in Parchim                 

Ansprechpartnerin:

Angestellte im medizinisch-technischen Dienst

Frau Katrin Kaleita

Raum: 622
Telefon: 03871 722-5306
Fax: 03871 722-77-5306
E-Mail: katrin.kaleita@kreis-lup.de
   

Belehrungen in Ludwigslust

Ansprechpartnerin:

Angestellte im medizinisch-technischen Dienst

Frau Jeannine Brüning

Raum: C153
Telefon: 03871 722-5305
Fax: 03871 722-77-5305
E-Mail: jeannine.bruening@kreis-lup.de
   

Einverständniserklärung der Eltern nach § 43 IfSG

Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz §§ 42 und 43

Händehygiene - Handwaschbox für Kindergarten und Grundschule

Hygiene dient dem Wohl des Einzelnen und der Gemeinschaft durch die Reduzierung von übertragbaren Krankheiten. Keime werden überwiegend über die Hände übertragen. Regelmäßiges Händewaschen reduziert daher wirkungsvoll die Ausbreitung von Infektionskrankheiten.  Bakterien und Viren finden sich auf vielen Dingen, die wir im Alltag anfassen: am Einkaufswagen, auf dem Smartphone oder an Türgriffen. Die Hände brauchen wir auch zum Naseputzen und zur Begrüßung.

Deshalb ist das Waschen der Hände weltweit eine der wichtigsten und einfachsten Methoden zum Schutz gegen Krankheiten. Eine alltägliche, selbstverständliche Maßnahme.

Der Fachdienst Gesundheit bietet allen interessierten Kindertageseinrichtungen und Schulen die Möglichkeit, im Rahmen von Projekten die Handwaschbox kostenlos auszuleihen.

Zur Handwaschbox gehören unter anderem folgende Materialien: Zauberkiste (spezielle Schwarzlichtbox zum Sichtbarmachen von Infektionserregern), fluoreszierende Testlotion und Informations- und Begleitmaterial.

Die Reservierung der Handwaschbox kann unter der Telefonnummer 03871/722-5323 erfolgen.

Die Abholung bzw. Rückgabe ist in den Räumen des Landkreises Ludwigslust, Fachdienst Gesundheit, Garnisonsstr. 1, 19288 Ludwigslust nach Absprache möglich. Wir bitten lediglich um pflegliche Behandlung und vollständige Rückgabe.

Sollten Sie Fragen oder weitere Anregungen haben, sprechen Sie uns gern an!

 

Infektionskrankheiten und Meldepflicht

Im Bereich Infektionsschutz ist eine Reihe präventiver und überwachender Aufgaben wahrzunehmen. Ziel ist es, die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Deshalb sind der behandelnde Arzt, das untersuchende Labor oder Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen zur Meldung verpflichtet. Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes werden beim Auftreten von Infektionskrankheiten Ermittlungen über die Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit vorgenommen, ggf. wird von Mitarbeitern des Fachdienstes Gesundheit Kontakt zu den Erkrankten aufgenommen. Betroffene und deren Kontaktpersonen werden beraten, ggf. werden weitere Kontrollen angeordnet und deren Durchführung überwacht. Der Fachdienst Gesundheit berät alle Interessierten über Infektionskrankheiten beim Menschen und stellt entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung

 

Arzt

Herr Dr. med. Sebastian Langer

Raum: C 139
Telefon: 03871 722-5370
Fax: 03871 722-77-5370
E-Mail: sebastian.langer@kreis-lup.de
   

 

SB Hygiene

Frau Nicole Tremp

Raum: C 152
Telefon: 03871 722-5316
Fax: 03871 722-77-5316
E-Mail: nicole.tremp@kreis-lup.de
   

 

Ansprechpartner in Ludwigslust:

Hygieneinspektorin

Frau Ria Rönckendorf

Raum: C 152
Telefon: 03871 722-5335
Fax: 03871 722-77-5335
E-Mail: ria.roenckendorf@kreis-lup.de
   

Ansprechpartner in Parchim:

Hygieneinspektorin

Frau Isabel Kreußler   

Raum: C156
Telefon: 03871 722-5339
Fax: 03871 722-77-5339
E-Mail: Isabel.kreussler@kreis-lup.de
   

 

 

Überwachung von Trinkwasseranlagen

Alle Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen nach der Trinkwasserverordnung ihr Wasser regelmäßig mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter untersuchen lassen und die Befunde dem Fachdienst Gesundheit vorlegen. Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung durch Krankheitserreger oder Schadstoffe.

Schutz vor Legionellen: 

Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim macht Betreiber und Inhaber von zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen auf gesetzliche Neuerungen aufmerksam. Die Trinkwasserverordnung wurde zum 1. Nov. vergangenen Jahres novelliert. Daraus ergeben sich besonders für Betreiber und Inhaber von zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen Neuerungen. Gewerbliche und öffentliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern und oder mehr als 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle müssen entsprechend der neuen Trinkwasserverordnung bei der örtlichen Gesundheitsbehörde den Bestand und die Inbetriebnahme dieser Anlagen anzeigen.

Trinkwassererwärmungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen unabhängig vom Speicherinhalt nicht zu den Großanlagen.

Der Grund für die Anzeigepflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Anlagen auf Legionellen. Legionellen sind Bakterien, die sich besonders im Warmwasser vermehren können und beim Einatmen von lungengängigen bakterienhaltigen Wassertröpfchen (Aerosole) wie z. B. beim Duschen eine Infektion hervorrufen können. Eine Infektion kann zu schweren Entzündungen der Atmungsorgane oder zu einer fieberhaften Erkrankung führen.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Anzeigepflicht stehen das Anzeigeformular, eine Checkliste sowie die Liste mit den Trinkwasseruntersuchungsstellen für Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Die Anzeige erfolgt an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Gesundheit, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim.

Ansprechpartner in Parchim:

Hygieneinspektorin

Frau Sigrun Höhne

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5336
Fax: 03871 722-77-5336
E-Mail: sigrun.hoehne@kreis-lup.de
   

Hygieneingenieurin

Frau Sylvia Kraeplin

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5337
Fax: 03871 722-77-5337
E-Mail: sylvia.kraeplin@kreis-lup.de
   

Ansprechpartner in Ludwigslust:

Hygieneingenieurin

Frau Heidrun Fligge

Raum: C 157
Telefon: 03871 722-5331
Fax: 03871 722-77-5331
E-Mail: heidrun.fligge@kreis-lup.de
   

SB Hygiene

Herr Fabian Fischer

Raum: C 154
Telefon: 03871 722-5338
Fax: 03871 722-77-5338
E-Mail: fabian.fischer@kreis-lup.de
   

 

Anzeigeformulare

Tuberkuloseberatung

Tuberkulose, eine meldepflichtige Krankheit, tritt in Europa selten auf, kommt aber noch vor. Ansteckung und Weiterverbreitung kann vermieden werden, wenn frühzeitig die Diagnose gestellt und für die korrekte Behandlung gesorgt wird. Die Symptome passen auch zu anderen Krankheiten: hartnäckiger Husten, vermehrte Schweißneigung, Appetitlosigkeit und allgemeine Abgeschlagenheit.

Leistungen:

  • Beratung der Betroffenen und deren Angehörige hinsichtlich des Krankheitsbildes
  • Ermittlung von Kontaktpersonen bei positiv erkrankten Klienten sowie deren Testung und Kontrolle

Ansprechpartner:

Hygieneinspektorin

Frau Haike Kludasch

Raum: C 152
Telefon: 03871 722-5334
Fax: 03871 722-77-5334
E-Mail: haike.kludasch@kreis-lup.de
   

Umweltmedizinische Beratung

Allgemeines Ziel der Umwelthygiene ist die Verringerung der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung aus der Umwelt. Aufgabe des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes ist es, die Risikofaktoren für die menschliche Gesundheit zu erkennen (z. B. bei Besichtigungen, Probenahmen), sie zu bewerten und Maßnahmen gegen schädliche Einflüsse zu veranlassen.

Die Beratungsangebote richten sich an alle Bürger mit Fragestellungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die möglicherweise auf Einflüsse aus dem Wohnumfeld zurückgehen.
Hierzu können z. B. folgende Fragestellungen gehören:
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Innenraumluftprobleme 

Die Beratung kann telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung im Fachdienst Gesundheit erfolgen. Im Einzelfall werden auch Besichtigungen durchgeführt. Nur nach einer guten vorherigen Abklärung ist es ggf. ratsam, auch Messungen und Analysen von Untersuchungsmaterial durchzuführen.

Die Beratung mit Kurzgutachten, Ortsbesichtigungen sowie Messungen und Analysen sind kostenpflichtig.
Vor Auftragserteilung erfolgt hierzu eine Abstimmung mit dem Betroffenen.

 

Ansprechpartner in Parchim:

Hygiene-Inspektorin

Frau Sigrun Höhne

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5336
Fax: 03871 722-77-5336
E-Mail: sigrun.hoehne@kreis-lup.de
   
 

Hygiene-Ingenieurin

Frau Sylvia Kraeplin

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5337
Fax: 03871 722-77-5337
E-Mail: sylvia.kraeplin@kreis-lup.de
   
 
Ansprechpartner in Ludwigslust:

Hygiene-Ingenieurin

Frau Heidrun Fligge

Raum: C157
Telefon: 03871 722-5331
Fax: 03871 722-77-5331
E-Mail: heidrun.fligge@kreis-lup.de
   

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Landkreis Ludwigslust-Parchim
Hintergrundbild: Landkreis Ludwigslust-Parchim / Günther Schulz