Beratung zu Förderung und Teilhabe

Menschen mit Behinderung

Als schwerbehindert in Deutschland gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % hat. Eine Erstberatung und Informationen können Menschen mit Behinderungen im Büro für Chancengleichheit erhalten. 

Für das Anerkennungs- und Feststellungsverfahren des Grades der Behinderung ist das Landesversorgungsamt zuständig.

Der Behindertenbeirat des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Wie setzt sich der Beirat zusammen?

Der Beirat für Menschen mit Behinderung setzt sich aus Mitgliedern des Kreistages des Landkreises Ludwigslust-Parchim, den Behindertenorganisationen und aus Vertretern/Vertreterinnen der Politik zusammen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises besteht jeweils aus mindestens 12 Beiratsmitgliedern und ist in dieser Zusammensetzung für eine Wahlperiode des Kreistages tätig und wird danach neu konstituiert.
Das Büro für Chancengleichheit koordiniert und begleitet den Beirat für Menschen mit Behinderung .

 

 

Was sind die Aufgaben und Ziele des Beirates?

Zu seinen Aufgaben gehören neben der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung, die Zusammenarbeit mit Einrichtungen sowie der Politik. Er berät den Kreistag und den Landrat in allen Angelegenheiten, die Behinderte im Landkreis Ludwigslust-Parchim betreffen. Er unterstützt die Bildung neuer kommunaler Beiräte und arbeitet mit den bestehenden Beiräten der Städte und Gemeinden des Landkreises zusammen. Der Beirat trägt dazu bei, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.

Er fördert den Integrationsprozess, indem er auf spezifische Probleme aufmerksam macht und die verantwortlichen Stellen auffordert, deren Bearbeitung zu verfolgen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung unterstützt den Kreistag und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung in Behindertenfragen und gibt Empfehlungen zur Integration von Menschen mit Behinderung unter Beachtung der verschiedenen Behinderungsformen zur Verbesserung der Lebensbedingungen.


Wer wendet sich warum und in welcher Situation an den Beirat?

Im Büro für Chancengleichheit können Menschen mit Behinderung eine Erstberatung und Informationen erhalten. Die Arbeit des Behindertenbeirates des Landkreises Ludwigslust-Parchim wird hier koordiniert.

Jahresrückblick des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim 2016

Im zurückliegenden Berichtszeitraum (12/2015-11/2016) standen folgende Themen im Mittelpunkt der Arbeit des Beirates: barrierefreie Arztpraxen, barrierefreies Bauen, Budget für Arbeit, öffentlicher Nahverkehr,  Bundesteilhabegesetz, Kreisentwicklungskonzept,  Logo-Gestaltung

Hinsichtlich "barrierefreier Arztpraxen" erhielt der Beirat die Information über eine Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung - www.kvmv.info. Auf dieser Seite kann man sich unter "Arztsuche" informieren, welche Praxis rollstuhlgerecht ist. Die Daten basieren auf Abfrage der einzelnen Praxen.

Mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung hat es u. a. auch Verbesserungen bzgl. der Vorgaben zum barrierefreien Bauen gegeben, gleichwohl sind aber viele Vorschläge und Forderungen von Seiten der Vereine und Verbände nicht berücksichtigt worden. Barrierefreiheit ist nicht nur wichtig bei körperlicher Versehrtheit, sondern auch für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen.

Zum "Budget für Arbeit" wurden die Mitglieder des Beirates informiert, dass es seit Herbst 2015 hierzu ein Projekt gibt, welches in den Regionen Rostock, Greifswald, Pasewalk und Neubrandenburg Anwendung findet. Seit Januar 2016 gibt es das Budget für Arbeit auch in den Regionen Stralsund und Hagenow. Zielsetzung ist die Vermittlung von 40 Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt mit Rückkehrrecht in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Das Gesamtbudget beträgt 1,5 Mio. Euro und wird finanziert aus der Ausgleichsabgabe. Das Projekt wird grundsätzlich begrüßt, fraglich bleibt aber die Weiterbeschäftigung nach Ende der Projektlaufzeit.

Interessant waren die Ausführungen des Geschäftsführers der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP), Herrn Lösel, zum Thema "Barrierefreier Nahverkehr". Im Einzugsbereich der VLP befinden sich 2.500 Haltestellen, von denen gegenwärtig nur 45 barrierefrei gestaltet sind. Für den Beirat war und ist es wichtig, dass sich der Landkreis auch gegenüber den Straßenbaulastträgern stark macht, den Ausbau zu barrierefreien Haltestellen so schnell als möglich in Angriff zu nehmen.

Mehrfach war auch das Bundesteilhabegesetz Inhalt der Beratungen. Der durch die Regierung vorgelegte Entwurf stand in wesentlichen Punkten im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Hierzu hat es durch Verbände und Vereine erhebliche Proteste gegeben, in deren Ergebnis es zu Veränderungen gekommen ist, die von den Betroffenen weitestgehend mitgetragen werden.

Ein sehr wichtiges Anliegen des Beirates war und ist es, dass die Belange behinderter Menschen im Kreisentwicklungskonzept (KEK) entsprechend berücksichtigt werden. So wird durch den Beirat gefordert, dass die UN-Behindertenrechtskonvention im KEK ihren Niederschlag findet, da das KEK für die nächsten Jahre Handlungsrichtschnur für die Verwaltung und die Politik auf Kreisebene sein wird. Hierzu hat es auch eine Gesprächsrunde mit dem federführenden Fachdienst des Landkreises und der den Prozess begleitenden Agentur gegeben. Dem Beirat ist es wichtig, dass die konkreten Maßnahmen benannt werden, wie die Teilhabesituation bzw. Inklusion von Menschen mit Behinderungen optimiert werden sollen. Inklusion vor Ort umzusetzen ist auch Aufgabe des Landkreises. Er soll Initiator, Motor und auch Vorbild dieser damit verbundenen Prozesse sein.

 Um dem Beirat, insbesondere bei Veröffentlichungen, ein Wiedererkennungszeichen zu geben, wurde auch über die Gestaltung eines Logos diskutiert. Der Kreisjugendring hat sich dankenswerter Weise dieser Aufgabe gestellt und einen Malwettbewerb initiiert. Die Jury hatte dann unter 29 Einreichungen zu wählen. Anlässlich der 2.Demokratiekonferenz des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" 2016 am 06. Dezember in Parchim konnten die 10 besten Entwürfe ausgezeichnet werden. Der durch die Jury favorisierte Entwurf wurde dem Beirat auf seiner Sitzung am 14. Dezember in zwei Gestaltungsvarianten vorgestellt. Das fertige Logo ist auf der Abbildung ersichtlich.

 

Leichte Sprache

Leichte Sprache geht uns alle an

Es gibt in Deutschland ca. 20 Millionen Menschen, die nicht richtig lesen und schreiben können.
Weniger Barrieren: Das ist das Ziel der Reform des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Die Reform wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Ab 2018 sind Behörden verpflichtet, ihre Informationen und Bescheide auch in Leichter Sprache anzubieten. Deutsche Bürgerinnen und Bürger haben dann das Recht, diese Informationen in klarem und verständlichem Deutsch zu erhalten.
Leichte Sprache ist keine Kindersprache! Die Leserinnen und Leser werden grundsätzlich in der Sie-Form als Erwachsene angesprochen.
Anspruch der Leichten Sprache ist nicht, Inhalte in ihrem Sinnzusammenhang zu verkürzen, sondern den vollständigen Inhalt in einfacheren Worten zu erläutern. Als ein unverzichtbares Kriterium der Qualitätssicherung gilt die Überprüfung der Verständlichkeit durch die jeweilige Zielgruppe, an die sich das Angebot richtet.
Das Angebot an Materialien in Leichter Sprache wird zunehmend umfassender, wenngleich die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache noch immer keine Selbstverständlichkeit darstellt.

Es gibt sehr viele Informationen, Broschüren in Leichter Sprache.

Diese werden oft mit einem bestimmten Logo gekennzeichnet

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Im Internet wird das Logo erklärt und es gibt Hinweise und Ratschläge, wie das Logog zu verwenden ist.

http://easy-to-read.eu/de/europaisches-logo/

 

Downloads dazu sind am rechten Rand auf dieser Seite.

 

UN-Behindertenrechtskonvention

„Behinderung ruft nicht nach Mitleid, Behinderte brauchen nicht Überbetreuung und schon gar nicht fürsorgliche Bevormundung. Was ihnen Not tut, ist partnerschaftliche Anerkennung als vollwertige Menschen, Motivation zur Selbständigkeit und Hilfe (nur) dort, wo es anders nicht geht.“
Aphorismus von Georg Rimann

UN-Behindertenkonvention Leichte Sprache

 

Logo des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim