Im zurückliegenden Berichtszeitraum (12/2015-11/2016) standen folgende Themen im Mittelpunkt der Arbeit des Beirates: barrierefreie Arztpraxen, barrierefreies Bauen, Budget für Arbeit, öffentlicher Nahverkehr, Bundesteilhabegesetz, Kreisentwicklungskonzept, Logo-Gestaltung
Hinsichtlich "barrierefreier Arztpraxen" erhielt der Beirat die Information über eine Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung - www.kvmv.info. Auf dieser Seite kann man sich unter "Arztsuche" informieren, welche Praxis rollstuhlgerecht ist. Die Daten basieren auf Abfrage der einzelnen Praxen.
Mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung hat es u. a. auch Verbesserungen bzgl. der Vorgaben zum barrierefreien Bauen gegeben, gleichwohl sind aber viele Vorschläge und Forderungen von Seiten der Vereine und Verbände nicht berücksichtigt worden. Barrierefreiheit ist nicht nur wichtig bei körperlicher Versehrtheit, sondern auch für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen.
Zum "Budget für Arbeit" wurden die Mitglieder des Beirates informiert, dass es seit Herbst 2015 hierzu ein Projekt gibt, welches in den Regionen Rostock, Greifswald, Pasewalk und Neubrandenburg Anwendung findet. Seit Januar 2016 gibt es das Budget für Arbeit auch in den Regionen Stralsund und Hagenow. Zielsetzung ist die Vermittlung von 40 Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt mit Rückkehrrecht in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Das Gesamtbudget beträgt 1,5 Mio. Euro und wird finanziert aus der Ausgleichsabgabe. Das Projekt wird grundsätzlich begrüßt, fraglich bleibt aber die Weiterbeschäftigung nach Ende der Projektlaufzeit.
Interessant waren die Ausführungen des Geschäftsführers der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP), Herrn Lösel, zum Thema "Barrierefreier Nahverkehr". Im Einzugsbereich der VLP befinden sich 2.500 Haltestellen, von denen gegenwärtig nur 45 barrierefrei gestaltet sind. Für den Beirat war und ist es wichtig, dass sich der Landkreis auch gegenüber den Straßenbaulastträgern stark macht, den Ausbau zu barrierefreien Haltestellen so schnell als möglich in Angriff zu nehmen.
Mehrfach war auch das Bundesteilhabegesetz Inhalt der Beratungen. Der durch die Regierung vorgelegte Entwurf stand in wesentlichen Punkten im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Hierzu hat es durch Verbände und Vereine erhebliche Proteste gegeben, in deren Ergebnis es zu Veränderungen gekommen ist, die von den Betroffenen weitestgehend mitgetragen werden.
Ein sehr wichtiges Anliegen des Beirates war und ist es, dass die Belange behinderter Menschen im Kreisentwicklungskonzept (KEK) entsprechend berücksichtigt werden. So wird durch den Beirat gefordert, dass die UN-Behindertenrechtskonvention im KEK ihren Niederschlag findet, da das KEK für die nächsten Jahre Handlungsrichtschnur für die Verwaltung und die Politik auf Kreisebene sein wird. Hierzu hat es auch eine Gesprächsrunde mit dem federführenden Fachdienst des Landkreises und der den Prozess begleitenden Agentur gegeben. Dem Beirat ist es wichtig, dass die konkreten Maßnahmen benannt werden, wie die Teilhabesituation bzw. Inklusion von Menschen mit Behinderungen optimiert werden sollen. Inklusion vor Ort umzusetzen ist auch Aufgabe des Landkreises. Er soll Initiator, Motor und auch Vorbild dieser damit verbundenen Prozesse sein.
Um dem Beirat, insbesondere bei Veröffentlichungen, ein Wiedererkennungszeichen zu geben, wurde auch über die Gestaltung eines Logos diskutiert. Der Kreisjugendring hat sich dankenswerter Weise dieser Aufgabe gestellt und einen Malwettbewerb initiiert. Die Jury hatte dann unter 29 Einreichungen zu wählen. Anlässlich der 2.Demokratiekonferenz des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" 2016 am 06. Dezember in Parchim konnten die 10 besten Entwürfe ausgezeichnet werden. Der durch die Jury favorisierte Entwurf wurde dem Beirat auf seiner Sitzung am 14. Dezember in zwei Gestaltungsvarianten vorgestellt. Das fertige Logo ist auf der Abbildung ersichtlich.