Kindertagesstätten /Kindertagespflege Bedarfsprüfung
Die Förderung richtet sich nach dem KiföG M -V in Verbindung mit der Grundsatzrichtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Laut KiföG haben Kinder ab dem 01. vollendeten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Teilzeit- bzw. Halbtagsförderung in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflegestelle.
Die Hortförderung umfasst 3 bis 6 Stunden täglich außerhalb der Unterrichtszeiten
Wie wird beantragt?
Der Antrag auf bedarfsgerechte Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung wird im Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust gestellt.
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden Beschäftigungs- und Arbeitszeitnachweise benötigt.