Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften, Beurkundungen
Die Mitarbeiterinnen des Bereichs Unterhaltsangelegenheiten und Beistandschaften des Fachdienstes Jugend unterstützen Mütter und Väter, die allein für ein minderjähriges Kind sorgen, sowie junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs. Sofern das Beratungs- und Unterstützungsangebot nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, für minderjährige Kinder eine Beistandschaft einzurichten. Der Beistand vertritt gemeinsam mit dem beantragenden Elternteil die Interessen des Kindes und klärt bei Bedarf die Vaterschaft und/ oder ermittelt bzw. setzt den Unterhaltsanspruch durch. Die Beratung und Unterstützung sowie die Führung einer Beistandschaft durch den Fachdienst Jugend sind grundsätzlichkostenfrei.
Des Weiteren nehmen Mitarbeiterinnen im Bereich die kostenfreie Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und von Unterhaltsverpflichtungen vor und stellen Bescheinigungen über die alleinige elterliche Sorge für Kinder, die nicht in einer Ehe geboren wurden, aus.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.