ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Für den Schienenpersonennahverkehr(SPNV) ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH zuständig.
Gegenwärtig wird der SPNV im Landkreis durch nachfolgende Unternehmen erbracht:
DB Die Bahn
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 ÖPNVG M-V Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV sowie zuständige örtliche Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für die Bestellung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste. Gleichzeitig ist der Landkreis zu 100 % Gesellschafter des Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP). Der Landkreis Ludwigslust-Parchim schließt mit der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH gemäß Beschluss des Kreistages vom 26.05.2016 einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Zeit vom 01.11.2016 bis zum 31.10.2026 zur Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr.
Der Landkreis als zuständige Behörde hat gemäß Kreistagsbeschluss vom 08.05.2014 bereits am 29.04.2015 durch Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Absicht bekannt gemacht, die Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises als Gesamtleistung in einem Linienbündel nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 an das Verkehrsunternehmen als internen Betreiber direkt zu vergeben.
In dem öDA werden die näheren Anforderungen an das Verkehrsangebot festgelegt. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem am 08.05.2014 durch den Kreistag beschlossenen Regionalen Nahverkehrsplan Westmecklenburg Teil B: Landkreis Ludwigslust‐Parchim, sowie aus dem Regionalen Teil A.
Mit dem öDA vergibt der Landkreis an die VLP ein ausschließliches Recht, öffentliche Personenverkehrsdienste nach §§ 42 und 43 PBefG auf dem Gebiet des Landkreises und auf abgehenden Linien in das Umland zu erbringen.
Einzelheiten zu den Fahrplänen, Tarif- und Beförderungsbestimmungen finden Sie auf den Seiten der
VLP Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
Veröffentlichung gem. EU-VO 1370/2007
Gemäß Art. 7 Abs. 1 der „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ macht jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich.
Den letzten Bericht können Sie hier einsehen.
Geringfügige Leistungen des straßengebundenen ÖPNV im Landkreis werden durch nachfolgende Unternehmen erbracht:
NVS Nahverkehr Schwerin GmbH
MVVG Mecklenburg-Vorpommersche-Verkehrsgesellschaft mbH