Behandlung der Bienenvölker gegen Varroamilbe ist Pflicht

Erwerb der Medikamente wird auch 2021 mit Fördermitteln unterstützt, schriftliche Bestellung muss bis 09.04.2021 in der Geschäftsstelle des Landesimkerverbandes vorliegen 

Varroamilben sind in den Bienenvölkern unseres Landes flächendeckend präsent und verursachen in jedem Jahr Verluste durch direkte Schäden, aber auch indirekt durch die Übertragung von Viruskrankheiten auf die Bienen. Obwohl selbst bei fachgerechter Behandlung keine vollständige Verdrängung des Parasiten erreichbar ist, kann eine regelmäßig und planmäßig durchgeführte Behandlung verhindern, dass es zu einem Zusammenbruch der Völker kommt. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde daher die Behandlung der Bienenvölker gegen Varroose am 09.03.2016 angeordnet.

 Wie in den vergangenen Jahren wird der Erwerb von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroa-Milbe bei unseren Honigbienen mit Fördermitteln unterstützt. Der Erwerb geförderter Medikamente steht jedem Imker zu, unabhängig davon, ob er in einem Verein organisiert ist oder nicht.

Jeder Imker muss die Medikamente mit einem Formular verbindlich mit seiner Unterschrift bestellen. Dieses Formular kann der Seite des Landesimkerverbandes (www.imkermv.de, Service, Arzneimittelbestellung) heruntergeladen werden.

Imkervereine sammeln sowohl die Anträge ihrer Mitglieder als auch die nichtorganisierter Imker. Letztere können die Bestellung auch über den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anmelden oder direkt per Post beim Landesverband der Imker MV, Feldstr. 3, 17033 Neubrandenburg einreichen. Das unterschriebene Original der Bestellung muss bis 09. April 2021 beim Landesimkerverband vorliegen. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Das entbindet den Imker jedoch nicht von seiner Behandlungspflicht! In diesem Fall sind verschreibungspflichtige Medikamente wie Apiguard, Api Life Var, Oxuvar oder Oxalsäure-Dihydratlösung 3,5% ad us.vet. über einen Tierarzt zu beziehen. Thymovar ist frei verkäuflich. Bienenhalter können es ebenso wie Ameisensäure 60% ad us. vet., Varroacid 60 bzw. Milchsäure 15% ad us. vet. zur Varroosebekämpfung beziehen und anwenden.

Jede medikamentelle Behandlung muss durch biotechnische Maßnahmen in den Völkern sinnvoll ergänzt werden. Die Bekämpfung erfolgt dreistufig:

Frühjahr:    Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht

Sommer:    nach Trachtende Behandlung mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten

Winter:       nach vorheriger Befallskontrolle Behandlung mit Oxalsäurepräparaten.

Das Varroa-Bekämpfungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls auf der Internetseite des Landesimkerverbandes zu finden.

 An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Haltung von Bienen ebenso wie die von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel vor Beginn der Haltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden muss, damit eine Registriernummer erteilt wird! Diese Nummer ist an den Standort der Bienen gebunden. Darüber hinaus sind die Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse (www.tskmv.de) anzumelden.

Erwerb der Medikamente wird auch 2019 mit Fördermitteln unterstützt, schriftliche Bestellung muss bis 12.04.2019 in der Geschäftsstelle des Landesimkerverbandes vorliegen