Frau Weber
Tel.: 03871 722-3301
E-Mail: sylke.weber@kreis-lup.de
Fahrlehrer
Wer Fahrschüler ausbilden möchte, benötigt dazu eine Fahrlehrerlaubnis oder eine Anwärter-befugnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Fahrlehrerlaubnisklasse BE und zusätzlich in den Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE und DE erteilt.
Voraussetzungen:
. Mindestalter 21 Jahre
. geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung
. Abschluss einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder
Besitz einer gleichwertigen Vorbildung
. Besitz der Fahrerlaubnisklasse, für die die Fahrlehrerlaubnis beantragt wird
. Besitz der Klasse B seit mindestens 3 Jahren und sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen A,
CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch 2 Jahre Besitz der Klassen A2, CE oder D
. Ausbildung zum Fahrlehrer innerhalb der letzten 3 Jahre
. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Prüfung
. ausreichende Deutschkenntnisse
Benötigte Unterlagen:
. schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrlehrerlaubnisklasse
. Datenschutzerklärung
. Geburtsurkunde
. Kartenführerschein
. Lebenslauf
. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung
. Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C
geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis
über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an
das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein dürfen
. Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der
Ausbildung
. dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnisklasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der
Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
. Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
Fahrschulen
Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden oder andere Fahrlehrer beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Fahrschulerlaubnisklassen A, BE, CE oder DE erteilt.
Voraussetzungen
. Mindestalter 25 Jahre
. Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wird
. mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
. erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
. Verfügung über den erforderlichen Unterrichtsraum, die vorgeschriebenen Lehrmittel und
Lehrfahrzeuge
Benötigte Unterlagen
. schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrschulerlaubnisklasse
. amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins oder Vorlage im Original
. Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
. Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
. maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung
. Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
. Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
. Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
. Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
. Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister (nur erforderlich bei juristischen
Personen oder Personengesellschaften)