Verpflichtender Führerscheinumtausch beginnt schrittweise im Jahr 2021!!!

Weitere Informationen finden Sie hier

Medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske in der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle in Schwerin sowie im Bürgerbüro Ludwigslust, Hagenow und Parchim!!!

Die Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle in Schwerin sowie die Bürgerbüros in Ludwigslust, Hagenow und Parchim sind nur mit einer medizinischen Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmaske (gemäß Anlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung - SchutzmV in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Masken) zu besuchen.

Erreichbarkeit

Erreichbarkeit für Führerscheinangelegenheit ist derzeit in Schwerin und Ludwigslust mit und ohne Termin wie gewohnt gegeben.

Möglichkeit der Onlinetermin-Reservierung kann genutzt werden über die Online-Terminvergabe

Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin in der Führerscheinstelle wahrnehmen, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Es erfolgt ein kontrollierter Zugang über den Einlassdienst.

Führerscheinstelle, Fahrlehrer- und Fahrschulwesen

Fahrerlaubnisbehörde / Führerschein

Fahrbahn in Abenddämmerung
Fahrbahn in Abenddämmerung © Landkreis Ludwigslust-Parchim

Egal ob in Form der Erteilung von Fahrerlaubnissen oder der Informierung über den Punktestand in Flensburg - viele Bürger dürften in Ihrem Leben bereits mit der Führerscheinstelle zu tun gehabt haben. Die Führerscheinstelle befasst sich grundsätzlich mit allen Angelegenheiten rund um das Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht. In diesem Bereich sind 13 Mitarbeiter tätig, davon 2 am Standort in Schwerin.

Intern gibt es eine Trennung zwischen den Mitarbeitern, die positive Vorgänge (Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umtausch von Fahrerlaubnissen) und negative Vorgänge (Entzug wegen Drogen oder Alkohol, Eignungsmängel, Punktemitteilungen u. ä.) bearbeiten. Negative Vorgänge werden ausschließlich am Standort Parchim bearbeitet.

Die Aufsicht einschließlich der Genehmigungen nach dem Fahrlehrergesetz unterliegt ebenfalls der Fahrerlaubnisbehörde.

Ein Hinweis: Sie können Ihre Führerscheinangelegenheiten auch bequem in einem der kooperativen Bürgerbüros des Landkreises Ludwigslust-Parchim erledigen. Die einzelnen Standorte finden Sie hier.

Kontakt Führerscheinstelle

Fachdienst Bürgerservice
Fachdienstleiter
Andreas Scharfschwerdt
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim

Fachgebietsleiter
Fahrerlaubnisbehörde
Fabian Kneetz
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Tel.: 03871 722-0
oder 
Behördennummer 115
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten

Standort Parchim, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim

und

Standort Schwerin, Heinrich-Hertz-Ring 2, 19061 Schwerin

Montag
8 -13 Uhr
Dienstag
8 -13 und 14 -18 Uhr
Mittwoch
8 -13 Uhr
Donnerstag
8 -13 und 14 -18 Uhr
Freitag
8 -13 Uhr

Letzte Wartemarkenausgabe
Mo., Mi., Fr. 12 Uhr
Di., Do. 12 bzw. 17 Uhr

Die Öffnungszeiten der Bürgerbüros finden Sie hier

Behördennummer 115
115

Aufgaben und Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerkarte, Ausstellung einer Fahrerkarte

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. Führerschein nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ggf. Umschreibung in einen EURO-Führerschein
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
. falls vorhanden, ist die alte Fahrerkarte ist vorzulegen

Die Gebühr in Höhe von 37,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Gesetzliche Grundlagen:
  Verordnung zur Durchfhrung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

Fahrgastbeförderung - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. Führerschein nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ggf. Umschreibung in einen EURO-Führerschein
. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
. Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV)
. leistungspsychologisches Gutachten (bei erstmaliger Erteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
. Führungszeugnis der Belegart O

Die Gebühr in Höhe von 42,60 Euro bei Ersterteilung und 38,00 Euro bei Verlängerung ist bei Antragstellung zu entrichten.

Gesetzliche Grundlagen:
  Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Fahrlehrer- und Fahrschulwesen

Frau Weber
Tel.: 03871 722-3301
E-Mail: sylke.weber@kreis-lup.de

 

Fahrlehrer

Wer Fahrschüler ausbilden möchte, benötigt dazu eine Fahrlehrerlaubnis oder eine Anwärter-befugnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Fahrlehrerlaubnisklasse BE und zusätzlich in den Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE und DE erteilt.

Voraussetzungen:

. Mindestalter 21 Jahre
. geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung
. Abschluss einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder
  Besitz einer gleichwertigen Vorbildung
. Besitz der Fahrerlaubnisklasse, für die die Fahrlehrerlaubnis beantragt wird
. Besitz der Klasse B seit mindestens 3 Jahren und sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen A,
  CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch 2 Jahre Besitz der Klassen A2, CE oder D
. Ausbildung zum Fahrlehrer innerhalb der letzten 3 Jahre
. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Prüfung
. ausreichende Deutschkenntnisse

 Benötigte Unterlagen: 

. schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrlehrerlaubnisklasse
. Datenschutzerklärung
. Geburtsurkunde
. Kartenführerschein
. Lebenslauf
. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung
. Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C
  geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis
  über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an
  das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein dürfen
. Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der
  Ausbildung
. dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnisklasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der
  Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
. Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)

 
Fahrschulen

Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden oder andere Fahrlehrer beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Fahrschulerlaubnisklassen A, BE, CE oder DE erteilt.

 Voraussetzungen

. Mindestalter 25 Jahre
. Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wird
. mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
. erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
. Verfügung über den erforderlichen Unterrichtsraum, die vorgeschriebenen Lehrmittel und
  Lehrfahrzeuge

Benötigte Unterlagen 

. schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrschulerlaubnisklasse
. amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins oder Vorlage im Original
. Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
. Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
. maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung
. Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
. Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
. Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
. Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
. Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister (nur erforderlich bei juristischen
  Personen oder Personengesellschaften)

Führerschein - Ausstellung eines EURO-Führerscheins

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
. Graue Nachweiskarte (wenn vorhanden)
. ggf. Karteikartenabschrift (zuletzt ausgestellte Behörde)

Die Gebühr in Höhe von 29,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage:
  Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Ersatz bei Verlust/Diebstahl oder Namensänderung/Unbrauchbarkeit

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. ggf. Diebstahlsanzeige
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Hestellung des Kartenführerscheins

DieGebühr in Höhe von
. 36,00 Euro bei Ersatz
. 39,30 Euro bei Diebstahl oder
. 70,00 Euro bei Verlust
ist bei Antragstellung zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage:
 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
. ggf. Nachweis über die Eignung
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
. Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort, ggf. Nachweis über Erste Hilfe

Die Gebühr in Höhe von 48,40 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage:
  Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Erteilung einer Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren ab 17 Jahre

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
. ggf. Nachweis über die Eignung
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
. Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort, ggf. Nachweis über Erste Hilfe
. Zustimmung der Erziehungsberechtigten
. Ablichtung des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson(-en)

Die Gebühr in Höhe von 51,10 Euro zuzüglich 13,30 Euro pro Begleitperson ist bei Antragstellung zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage:
  Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
. ggf. Nachweis über die Eignung
. Ablichtung des aktuellen Führerscheines
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
. ggf. Nachweis über Erste Hilfe

Die Gebühr in Höhe von 47,60 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage:
  Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Gültigkeit von Führerscheinen

Alle durch die BRD und die DDR ausgestellten Führerscheine und Fahrerlaubnisse bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.

Hierbei gelten folgende  Einschränkungen:
. Der allgemeine Zustand des Dokuments ist ohne Beanstandungen.
. Das Lichtbild sollte dem Inhaber entsprechen.
. Der Name, auf den das Dokument ausgestellt wurde, sollte mit dem Personalausweis übereinstimmen.
. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen 2 bzw. C und D ist bis zum 50. Lebensjahr befristet.
. Die allgemeine Gültigkeit von Führerscheinen ist ab dem 19.01.2013 auf 15 Jahre befristet.

Gesetzliche Grundlagen:

  Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Internationaler Führerschein

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. Führerschein nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ggf. Umschreibung in den EURO-Führerschein
. ein biometrisches Lichtbild, ggf. ein zweites Lichtbild
. ggf. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins

Die Gebühr in Höhe von 16,30 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten. Bei erforderlicher Umschreibung in den EURO-Führerschein sind zusätzlich 29,00 Euro zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage:
 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung bzw. Verzicht

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. Führungszeugnis der Belegart 0
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins

Die Gebühr in Höhe von 130,00 bis 200,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage:
 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Zur Antragstellung werden benötigt:

> Umtausch Führerschein EU-/EWR-Staat bzw. Anlage 11 Staat

  • Pass
  • Erweiterte Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • Ausländischer Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild
  • Eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheines

Gebühr 43,30€

> Umtausch ausländischer Führerschein - Drittstaaten

  • Antrag der Fahrschule
  • Pass
  • Erweiterte Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • Ausländischer Führerschein
  • Übersetzung des Führerscheines
  • Biometrisches Lichtbild
  • Eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheines
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung

Gebühr 67,60 €

Gesetzliche Grundlage:

> Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

> Informationen zum Umtausch eines ausländischen Führerscheins

Führerschein - Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. Nachweis über die ärztliche Untersuchung der Augen
. Nachweis über die Eignung
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins

Bei Verlängerung der Gültigkeit mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 ist eine Gebühr in Höhe von 76,20 Euro zu entrichten.

Nur für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 ist eine Gebühr in Höhe von 42,30 Euro zu entrichten. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
. biometrisches Lichtbild
. Führerschein
. Nachweis über die Module

Gesetzliche Grundlage:
. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)