Onlinedienste im Bereich Kfz-Zulassung

 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ab sofort können Sie für die verschiedensten Zulassungsvorgänge auch die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz-Stufe 3) für den Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin nutzen. Wir haben Ihnen auf dieser Seite verschiedene Informationsmaterialien bereitgestellt, mithilfe derer Sie sich konkret informieren können. Natürlich stehen wir Ihnen auch über unsere Behördennummer 115 gerne für Fragen zur Verfügung.

Das iKfZ-Portal für den Landkreis Ludwigslust-Parchim erreichen Sie über folgenden Link: https://stva.kreis-lup.de/

Das iKfZ-Portal für die Landeshauptstadt Schwerin erreichen Sie über folgenden Link: https://stva.schwerin.de/ 

Bis dahin stehen Ihnen nach wie vor die Kolleginnen und Kollegen der kooperativen Bürgerbüros im Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie der Kfz-Zulassungsstelle zu den gewohnten Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Team des Fachdienstes Bürgerservice

Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Voraussetzungen für die internetbasierte Kfz-Zulassung
(Anmeldung, Ummeldung und Außerbetriebsetzung)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser AusweisApp2

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  5. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  7. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
  8. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  9. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  10. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  11. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  12. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

 

Internetbasierte Umschreibung