28.07.2015
Bahnübergang zwischen Parchim und Möderitz wurde erneuert
Landkreis erhält Sonderbedarfszuweisung des Landes / Baumaßnahme vor dem Abschluss

Am heutigen Dienstag trafen sich Staatssekretär Thomas Lenz, Ministerium für Inneres und Sport M-V, und Landrat Rolf Christiansen an einem soeben erneuerten und umgestalteten Bahnübergang bei Parchim zu einer Vorort-Besichtigung. Thomas Lenz übergab für den Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Sonderbedarfszuweisung zur Finanzierung der Baumaßnahme. Besonders erfreut äußerten sich beide über die Tatsache, dass wieder ein unbeschrankter zu einem beschrankten Bahnübergang umgebaut und somit ein potenzieller Unfallschwerpunkt im Landkreis beseitigt wurde. „Tragische Unglücksfälle wie der Zusammenstoß eines PKW mit der Bahn, der erst im Mai einige Kilometer weiter in Friedrichsruhe geschah, sollten sich auf keinen Fall wiederholen“, so der Staatssekretär. Für mehr Sicherheit auf unseren Straßen seien die öffentlichen Mittel daher gut angelegt.
Die Kreisstraße K120 kreuzt zwischen Parchim und Möderitz die Bahnstrecke von Parchim nach Schwerin (an Kilometer 43,981). Der bislang technisch nicht gesicherte Bahnübergang wurde erneuert und mit den entsprechenden Signalanlagen versehen. Der Straßenbereich der Kreisstraße K120 wurde im Anschlussbereich ausgebaut, gleichzeitig wurde die Linienführung der Straße verbessert. Die Bahn verfolgte mit der Baumaßnahme das Ziel, die Streckengeschwindigkeit von derzeit 60 km/h auf 120 km/h zu erhöhen. Mit der Installation der neuen Signalanlage wurde natürlich auch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer an diesem Kreuzungspunkt erhöht.
Die Bauarbeiten begannen im Herbst 2014, die Endabnahme aller Bauteile erfolgt noch im August 2015.
An der Finanzierung beteiligten sich die Bahn, der Bund und der Landkreis als Baulastträger zu gleichen Teilen. Der kreuzungsbedingte Kostenanteil des Landkreises von 1/3 der Gesamtkosten beträgt rund 158 TEUR. Aus KommStrabau-Mitteln erfolgt bereits eine Förderung in Höhe von max. 94,6 TEUR. Der noch verbleibende Eigenanteil wird nun mit Hilfe der Sonderbedarfszuwendung des Landes nach § 20 Finanzausgleichsgesetz (FAG) bezuschusst. Möglich ist hier eine Förderung in Höhe von max. 80 % der verbleibenden Eigenmittel, in diesem Fall 50,5 TEUR. Für die Abwicklung der Baumaßnahme einschließlich der Abrechnung sind in der Kreisverwaltung die Mitarbeiter des Fachdienstes 66, Straßen- und Tiefbau, zuständig.