27.12.2016
Alle Restriktionsgebiete aufgehoben
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: Geflügelhalter müssen Aufstallungspflicht jedoch weiterhin strikt einhalten
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim bestehen derzeit keine Restriktionsgebiete in Folge der Geflügelpest mehr. Zuletzt hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises heute (27.12.2016) die Schutzmaßnahmen nach dem Ausbruch der Seuche bei Hausgeflügel in der Gemeinde Demen vollständig aufgehoben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Das am 25. November dieses Jahres ausgewiesene Sperrgebiet war bereits am 17. Dezember in ein Beobachtungsgebiet herabgestuft worden.
Seit Mitte November waren im Landkreis Ludwigslust-Parchim nach Feststellung des Geflügelpest-Erregers bei Wildvögeln Restriktionsgebiete am Döpe See, am Plauer See und in der Nähe von Gallentin ausgewiesen worden. In Demen war das Virus in einem kleineren Hausgeflügelbestand nachgewiesen worden.
Das Aufstallungsgebot vom 11. November dieses Jahres gilt unabhängig von der Aufhebung der Restriktionen für die bisherigen Ausbruchsgebiete weiter. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung geht davon aus, dass das Aufstallungsgebot auch noch längere Zeit in Kraft bleiben wird. Vor dem Hintergrund weiterhin auftretender Nachweise des Virus bei Wildvögeln in benachbarten Landkreisen und einem massiven Seuchengeschehen in Hausgeflügelbeständen z.B. in Niedersachsen sind alle Geflügelhalter nach wie vor aufgerufen, alle seuchenhygienischen Sicherheitsbestimmungen sorgfältig zu beachten. Dazu gehört insbesondere die strikte Einhaltung der Aufstallungspflicht.
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