24.04.2018
Anträge auf Kulturförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim für das zweite Halbjahr 2018 noch bis zum 30. Juni 2018 möglich
Gemeindeübergreifende Vorhaben stehen im Fokus der Förderung

Der Landkreis fördert auch im Jahr 2018 wieder Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im kulturellen Bereich.
Die Anträge müssen beim Fachdienst, Bildung, Kultur und Sport, Postfach 1263, 19362 Parchim eingereicht werden.
Förderfähig sind gemeindeübergreifende öffentliche Vorhaben, Veranstaltungen und Initiativen
- mit innovativen Ansätzen der Kulturarbeit, die Modellcharakter aufweisen
- zur Pflege der niederdeutschen Sprache, des Liedgutes, der Traditionspflege, der volkskundlichen Heimatpflege und -forschung
- die überregionalen Charakter haben und/oder den überregionalen Kulturaustausch fördern
- die Teil einer Bündelung bzw. Verknüpfung von touristischen Angeboten sind, insbesondere von Angeboten des Städte- und Kulturtourismus
- die durch ihre Inhalte nachhaltige Synergieeffekte zur gezielten Stärkung des infrastrukturell schwach entwickelten ländlichen Raumes erzeugen.
Die Einbringung von Eigenmitteln ist eine Fördervoraussetzung. Zu beachten ist, dass die Förderanträge für kulturelle Projekte, deren Umsetzung für das zweite Halbjahr 2018 geplant sind, bis zum 30. Juni 2018 beim Fachdienst Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Ludwigslust-Parchim einzureichen sind. Über eine etwaige Förderung von kulturellen Projekten kann erst entschieden werden, wenn alle notwendigen Antragsunterlagen fristgemäß und vollständig vorliegen.
Beratungen und Auskünfte zur Antragstellung erteilen die zuständigen Ansprechpartner im Fachdienst Bildung, Kultur und Sport.
Kontakt:
Roswitha Krüger
Tel.: 03871 722-4009
E-Mail: roswitha.krueger@kreis-lup.de
Hartmut Puls
Tel.: 03871 722-4010
E-Mail: hartmut.puls@kreis-lup.de