29.11.2018
Beigeordnetenwahl – der Landkreis klagt
Kreisausschuss will Rechtmäßigkeit des Widerspruch durch das Innenministerium vom Verwaltungsgericht überprüfen lassen
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim wird gegen den Widerspruch des Innenministeriums des Landes gegen die Wahl des dritten Beigeordneten Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erheben. Das hat der Kreisausschuss heute Abend (29.11.2018) in Parchim beschlossen.
Das Gremium unter Vorsitz von Landrat Stefan Sternberg folgt damit einem Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Der Verwaltungsrechtler bezweifelt unter anderem, dass rechtliche Voraussetzungen für einen Widerspruch des Innenministeriums gegeben waren und attestiert, dass der Kreistag mit der Wahl des Beigeordneten den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum genutzt habe. Das Verwaltungsgericht soll nun klären, ob und inwiefern hier eine Verletzung des Selbsverwaltungsrechts vorliegt.
Hintergrund: Die Ausschreibung der Stelle und die Wahl eines dritten Beigeordneten durch den Kreistag waren erforderlich geworden, weil die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers mit Ablauf des 3. Januar 2019 endet. Als Mitglied des Verwaltungsvorstandes unter Vorsitz des Landrates ist der dritte Beigeordnete verantwortlich für die Geschäftsbereiche Bildung, Gesundheit, Verbraucherschutz, Natur und Umwelt. Dazu gehören die Fachdienste Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Volkshochschule, Kreismusikschule, Gesundheit, Immissionsschutz/Abfall sowie Natur, Wasser und Boden.
Insgesamt waren acht Bewerbungen um die öffentlich ausgeschriebene Stelle beim Landkreis eingegangen. Für den Friedrichsruher Andreas Sturm, vorgeschlagen von der Fraktion Die Linke, stimmte am 27. September die Mehrheit der Kreistagsmitglieder in geheimer Wahl. Ausschlaggebend für Sturms Wahl war aus Sicht der Kreistagsmehrheit dessen fachliche und persönliche Eignung für das Amt des Beigeordneten.
Auch hatte sich der Landkreis vor der Wahl an das Innenministerium gewandt und in Bezug auf den Wahlbewerber Andreas Sturm nachgefragt, ob bei dessen Wahl Widerspruch eingelegt werden würde. In einer Antwort auf diese Anfrage hatte das Innenministerium mitgeteilt, dass im Vorfeld einer Wahl hierzu keine Aussage getroffen werde. Vorschläge anderer Kreistagsfraktionen aus dem Kreis der Bewerber gab es nicht. Sturms Ernennung zum Beigeordneten sollte im Rahmen der Dezember-Sitzung des Kreistages erfolgen.
Nach der Wahl Sturms durch den Kreistag hatte das Innenministerium des Landes als Rechtsaufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt. Unter anderem stelle das Innenministerium unter Verweis auf die Kommunalverfassung darauf ab, dass der gewählte Bewerber nicht über ausreichende Erfahrung verfüge, das Amt eines Beigeordneten auszufüllen.